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Nicht auf Zuruf der Polizei
Verwaltungsgericht Düsseldorf: Einziehung der Reisedokumente von junger Kurdin war unrechtmäßig. Beweislage für Maßnahme war viel zu dünn
Henning von StoltzenbergSolin G. konnte den Saal des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts am Mittwoch als erfolgreiche Klägerin verlassen. Die 18jährige Oberhausenerin mit kurdischen Wurzeln hatte juristische Schritte gegen eine Ordnungsverfügung der Stadt Oberhausen vom 23. August 2022 eingelegt, auf deren Grundlage ihr der Reisepass und der Personalausweis entzogen worden waren. Zur Vollstreckung hatten von der Polizei begleitete Beamte des Ordnungsamtes die Auszubildende im Wohnhaus der Familie aufgesucht.
Lachhafte Beweisführung
Hintergrund für diesen schwerwiegenden Grundrechtseingriff war die Behauptung des polizeilichen Staatsschutzes, dass G. dem »PKK-Spektrum« – also dem Umfeld der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) – zuzurechnen sei. So habe sie an mehreren Demonstrationen der kurdischen Bewegung teilgenommen. Laut einem Berich...
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