Angeblich im Alleingang
Hessen: Landgericht Frankfurt verurteilt Berliner wegen »NSU 2.0«-Drohschreiben zu Haftstrafe. Nebenklage bezweifelt Version vom Einzeltäter
Henning von StoltzenbergDie Justiz hält an ihrem Einzeltäter fest: Mit seinem am Donnerstag gefällten Urteil hat sich das Landgericht Frankfurt am Main im »NSU 2.0«-Prozess an den Ermittlungsbehörden orientiert. Alexander M. wurde zu fünf Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der aus Berlin stammende Mann im Alleingang per E-Mail, Fax oder SMS eine Serie von Dutzenden hasserfüllten und rassistischen Drohschreiben an Rechtsanwälte, Politikerinnen, Journalistinnen und Vertreter des öffentlichen Lebens gerichtet hatte. Das Landgericht sprach M. wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, der Volksverhetzung, der Störung des öffentlichen Friedens, der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, der Bedrohung, eines tätlichen Angriffs auf einen Vollstreckungsbeamten sowie der Beleidigung für schuldig. Der Mann hatte die Vorwürfe in seiner abschließenden Einlassung vor Gericht erneut zurückgewiesen.
Begonnen hatte die Serie im Aug...
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