Enger Meinungskorridor
Nach Ausweitung des Volksverhetzungsparagraphen: Die Linke und Anwaltsvereinigung warnen vor Willkür
Nick BraunsWeil er im März 2022 mit einem DIN-A4-großen Blatt mit einem aufgemalten »Z« an der Heckscheibe seines Autos umhergefahren ist, wurde ein 62jähriger Mann am Mittwoch vom Hamburger Amtsgericht wegen Billigung von Straftaten zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 50 Euro verurteilt. Das Gericht wertete das Zeigen des von russischen Truppen in der Ukraine als Erkennungszeichen verwendeten »Z«-Symbols als Unterstützung von Moskaus Angriffskrieg. Mit seinem Urteil wollte das hanseatische Gericht offenbar ein Exempel statuieren. Der ursprüngliche Strafbefehl, gegen den der gebürtige Mecklenburger Einspruch eingelegt hatte, lautete auf lediglich 60 Tagessätze zu 30 Euro.
Dabei hatte der Mann noch Glück. Zukünftig hätte er unter Umständen auch wegen Volksverhetzung verurteilt werden können – nicht nur zu einer Geld-, sondern auch einer Haftstrafe bis zu drei Jahren. Denn in der Nacht zum Freitag kurz vor 23 Uhr hat die Ampelkoalition mit den Stimmen der Union ...
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