Künstliche Hürden beseitigen
Humanistischer Verband legt Vorschläge zu Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen vor
Claudia WrobelEine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch gehört nicht ins Strafgesetzbuch. Das wissen nicht nur Feministinnen, sondern das stellt auch der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) noch mal klar, der Mitte Oktober ein Papier zum Thema veröffentlicht hat und darin »Humanistische Positionen und Argumente gegen die jetzigen Strafbestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch« sammelt und erläutert.
Demnach sei es für Frauen unzumutbar, dass dieses sensible Thema im Strafrecht geregelt werde, das Abbrüche generell verbiete und unter Strafe stelle: »Dies ist als stigmatisierend, entwürdigend und verunsichernd zurückzuweisen«, stellt der Verband sehr eindeutig fest. Und das werde nicht dadurch geändert oder relativiert, dass unter bestimmten Voraussetzungen von einer Strafverfolgung abgesehen werde, also durch die sogenannte Fristenregelung, die auch eine Pflichtberatung vorsieht. Nach Vorstellung des HVD sollten die entsprechenden Paragraphen 218 und die darauffo...
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