EuGH stärkt Gewerkschaften
Gericht: SAP darf Mitbestimmung trotz Umwandlung in Europäische Gesellschaft nicht schwächen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Beteiligung der Gewerkschaften bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats des Softwareriesen SAP gestärkt. Durch die Umwandlung von einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht in eine Europäische Gesellschaft (SE) können Unternehmen diese Beteiligung nicht schwächen, wie der EuGH am Dienstag in Luxemburg entschied.
SAP wurde 2014 von einer deutschen Aktiengesellschaft (AG) in eine SE umgewandelt. Bei einer deutschen AG ist ein Teil der »Arbeitnehmerbank« für die Gewerkschaften reserviert. Diese Vertreter werden in einem getrennten Wahlgang von den Beschäftigten bestimmt. Dies wurde für den bisla...
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