Viel Beifall für Klatsche
EuGH erklärt deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig. Verbände jubeln, Polizeigewerkschaften mosern
Jan GreveDie bisherige deutsche Regelung zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig – das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem von vielen Kritikern der Überwachungsmaßnahme erhofften Urteil am Dienstag entschieden. Die Kommunikationsdaten aller Bundesbürger dürften nicht ohne konkreten Anlass gespeichert werden, stellten die Richter in Luxemburg fest. Denn so seien sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Ausgespähten möglich – ein Grundrechtseingriff. Ausnahmen könne es geben, aber nur unter strengen Voraussetzungen, wie etwa der ernsthaften Bedrohung der »nationalen Sicherheit«. Zudem könnten Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste für die Bekämpfung schwerer Straftaten dazu verpflichtet werden, »während eines festgelegten Zeitraums die ihnen zur Verfügung stehenden Verkehrs- und Standortdaten umgehend zu sichern«, heißt es in dem Urteil.
Seit 2017 ist die deutsche Regelung außer Kraft. Neun Jahre zuvor war ein erstes Gesetz e...
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