Galgenfrist für Nord Stream 2 AG verlängert
Betreiber der Pipeline mit Sitz in der Schweiz kann noch bis Januar Sanierungsmöglichkeiten prüfen
Alexander ReichDie Insolvenz der Nord Stream 2 AG, Betreiber der gleichnamigen Ostseepipeline, ist vorerst abgewendet. Das Kantonsgericht im schweizerischen Zug, wo die AG ihren Sitz hat, hat die sogenannte Nachlassstundung bis zum 10. Januar verlängert, wie aus einem Eintrag im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom Donnerstag hervorgeht. Im Mai hatte das Gericht die provisorische Stundung bis zum 10. September gewährt, nun wurde die Frist ins kommende Jahr verlegt.
Schon Anfang März hatte die Zuger Volkswirtschaftsbehörde erklärt, die Tochtergesellschaft des russischen Gasprom-Konzerns stehe wegen erheblicher Zahlungsschwierigkeiten vor dem »Konkurs«. Einige Wochen zuvor hatte die Bundesregierung das Genehmigungsverfahren für die Pipeline auf Eis gelegt. Am 23. Februar verbot die US-Regierung dann alle Geschäfte mit der Nord Stream 2 AG. Nach monatelangen Bemühungen sei damit endlich »sichergestellt, dass diese Elf-Milliarden-Dollar-Investition ein Stück Stahl auf dem B...
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