Für null bis 8,50 Euro rund um die Uhr
Klage der 24-Stunden-Pflegerin zurück am Landgericht: Erneute Verhandlung im Fall Dobrina Alekseva
Alexander ReichAn diesem Montag kommt die Klage der 24-Stunden-Pflegerin Dobrina Alekseva noch einmal in Berlin vor Gericht. Der Fall ist durch alle Instanzen gegangen. Die Bulgarin hat jedesmal gewonnen. Zuletzt fällte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt im Juni 2021 ein Grundsatzurteil, das Aufsehen erregte, und verwies das Ganze zur Klärung von Details zurück ans Landgericht Berlin-Brandenburg.
Alekseva war im Verlauf des Jahres 2015 sieben Monate lang »Sozialassistentin« einer Seniorin in Berlin. Rund um die Uhr. Von 6.30 Uhr bis 23 Uhr eingespannt, durfte sie nachts ihre Zimmertür nicht schließen, musste auf Zuruf jederzeit zu Hilfe eilen. Für diese »24 Stunden Betreuung/Pflege« löhnte die Beklagte, eine bulgarische »Entsendefirma«, im Monat 950 Euro netto. Fadenscheinige Begründung war ein Arbeitsvertrag über 30 Wochenstunden.
Solche Ausbeutungsverhältnisse gibt es in der BRD seit den 90er Jahren zu Hunderttausenden, neuere seriöse Schätzungen schwanken zwischen 30...
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