CETA-Kompromiss unwirksam
Rechtsgutachten: Von Bundesregierung geplante Beschränkung des Investitionsschutzes nicht möglich
Bernd MüllerDie Bundesregierung plant fest mit dem Freihandelsabkommen CETA zwischen der Europäischen Union und Kanada. Im Juni hatten sich die drei Regierungsparteien darauf geeinigt, es zu ratifizieren – aber mit dem Kompromiss, das Abkommen beim Investitionsschutz zu beschränken. Dieser Kompromiss wird nun von verschiedenen Seiten kritisiert.
Das Umweltinstitut München hatte am Donnerstag ein Rechtsgutachten vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass die »Interpretationserklärung« zum CETA-Abkommen rechtlich unwirksam sein könnte. Mit dieser zusätzlichen Erklärung sollte der Investitionsschutz auf direkte Enteignung und Diskriminierung beschränkt werden. Doch das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die von CETA vorgesehenen Schiedsgerichte weiterhin an den ursprünglichen Vertragstext gebunden wären – und der erstreckt den Investitionsschutz auch auf »indirekte Enteignungen«. Damit hätten Konzerne weiterhin das Recht, vor privaten Schiedsgerichten ...
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