Der Vergleich
René LauAuch wenn wir uns manchmal ungerecht behandelt fühlen – unser Rechtssystem funktioniert im Großen und Ganzen gut. Teil des Rechtsstaates ist die richterliche Unabhängigkeit. Richter sind niemandem rechenschaftspflichtig oder weisungsuntergeben. Zu ihrer Unabhängigkeit gehört freilich die Unbefangenheit. In einem gerichtlichen Verfahren darf nicht der Eindruck entstehen, der Richter sei einer Seite mehr verbunden als der anderen. Auch darf er gegenüber Zeugen oder anderen Beteiligten des Verfahrens nicht voreingenommen sein. Zuvorderst gilt das für die ordentliche Gerichtsbarkeit. Da fragt sich der Fan, wie es sich bei der Sportgerichtsbarkeit verhält...
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