BRD hält an Deal fest
Seenotrettung: Berlin sieht Völkerrechtsbruch durch Libyen. Dennoch keine Hilfe für Organisationen
Matthias MonroyDass das Verbot von zivilen Flügen zur Seenotrettung im zentralen Mittelmeer durch libysche Behörden gegen internationales Recht verstößt, bestätigten bereits die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages Ende Juni. Nun schließt sich auch die Bundesregierung dieser Einschätzung an. Die Forderung nach einer Genehmigung für Flüge außerhalb von staatlichem Hoheitsgebiet stehe »im Widerspruch zu dem Grundsatz der Überflugfreiheit auf hoher See«, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Partei Die Linke, die junge Welt vorliegt.
Gemäß dem 1944 in Chicago geschlossenen Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt beaufsichtigt Libyen ein Fluginformationsgebiet, das sich außerhalb der Zwölfmeilenzone auch auf weite Teile des südlichen Mittelmeeres erstreckt. Vor dem Einflug müssen sich Piloten bei der Flugsicherung anmelden und ihr Ziel durchgeben. Die Behörden dürfen jedoch keine Beschränkungen verhängen.
Im März teilte die in Deutschland ansässi...
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