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28.01.2004

»Patriot Act« in Teilen verfassungswidrig

Richterin entspricht kurdisch-tamilischer Klage: »Meinungsfreiheit eingeschränkt«

Das als »Patriot Act« von 2001 bekannte »Heimatschutzgesetz« der USA ist durch ein Gerichtsurteil in die öffentliche Diskussion geraten. Erstmals erklärte eine US-Bundesrichterin Teile des umfangreichen Werks zur Überwachung der US-Bevölkerung für »verfassungswidrig«. Audrey Collins, die mutige Richterin, stellte in ihrem Urteil von Freitag, das am Montag (Ortszeit) in Los Angeles veröffentlicht wurde, fest: Das Verbot, als »internationale Terrororganisationen« eing...

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