Maßnahme wider Willen
Vor 90 Jahren verbot die Regierung Brüning die SA. Die Anordnung wurde indes kaum durchgesetzt und heizte den braunen Terror nur an
Manfred WeißbeckerImmer wieder wird seit dem 30. Januar 1933 gefragt, ob und wie und von wem die Zerschlagung der Weimarer Republik hätte verhindert werden können. Denn in der Tat, es gab keinen unaufhaltsamen Weg in Diktatur und Krieg. Allerdings: Es blieben die vorhandenen Möglichkeiten zu gering genutzt, wobei nicht zuletzt die politischen Entscheidungen Regierender sowie bewusstes Fehlverhalten des Staatsschutzes gegen den damaligen Rechtsradikalismus eine Rolle gespielt haben. Das 1922 beschlossene Gesetz zum Schutz der Republik – erzwungen von Massen, die lautstark gegen die Ermordung des Außenministers Walther Rathenau protestierten, und von bürgerlichen Politikern, die klar erkannten, dass der »Feind rechts« steht – erlaubte, jene Organisationen zu verbieten, die sich gegen die »verfassungsmäßige republikanische Staatsform« richten würden. Zudem waren Maßnahmen gegen deren Druckerzeugnisse und Versammlungen vorgesehen. Angewandt wurde es vor allem gegen links, jedo...
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