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Deutsche Doppelmoral
OLG Hamburg verurteilt Angehörigen einer syrischen Kampfgruppe, die vom Westen unterstützt wurde
Nick BraunsEin Syrer ist am Dienstag vom Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg wegen seiner früheren Mitgliedschaft in einer dschihadistischen Kampfgruppe in Syrien zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt worden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der heute 27jährige im Jahr 2015 der dschihadistischen Miliz Ahrar Al-Scham angehört hatte. Diese Miliz, deren voller Name mit »Islamische Bewegung der Freien Männer Großsyriens« übersetzt wird, tritt für den Sturz der Regierung in Damaskus und die Errichtung eines Gottesstaates auf Grundlage der Scharia ein. Mit vorübergehend bis zu 20.000 Kämpfern bildete sie ab 2013 eine der stärksten bewaffneten Fraktionen im syrischen Bürgerkrieg. Bei ihren Anschlägen nahm sie auch nach Ansicht der Bundesanwaltschaft zivile Opfer bewusst in Kauf, zudem werden ihr Morde und Greueltaten an Zivilisten in den von ihr kontrollierten Gebieten vorgeworfen.
Das Urteil erfolgte nach dem Strafrechtsparagr...
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