»Versammlungsfreiheit gilt nicht nur für Wohlhabende«
Bürgerrechtsvereinigung und Fridays for Future wollen rechtlichen Status von Klimacamps absichern. Ein Gespräch mit Joschka Selinger
Gitta DüperthalGemeinsam mit Fridays for Future will die Gesellschaft für Freiheitsrechte gerichtlich klären lassen, dass Klimacamps unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit stehen. Wie ist aktuell deren Status?
Bislang ist es verfassungsrechtlich ungeklärt, inwieweit Klimacamps als Protestform gelten, die von der Versammlungsfreiheit geschützt sind. Hintergrund ist, dass die Demonstrierenden dort meist längerfristig verbleiben und eine entsprechende Infrastruktur benötigen, zum Beispiel Schlafzelte. Die Rechtsunsicherheit hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass die Behörden und Verwaltungsgerichte mitunter Klimacamps restriktiv behandeln; etwa mit strengen Auflagen versehen oder gleich ganz verbieten. So kommt es zu Ungleichbehandlungen. Letztlich weiß eigentlich niemand, worauf er sich genau einstellen muss. In Leipzig etwa ist so ein Camp auf Dauer in der Innenstadt nicht möglich, in Augsburg dagegen erlauben die Versammlungsbehörden ein Klimacamp mitten auf dem ...
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