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19.03.2022
EU-Gericht auf Kapitalseite

Zeitarbeit auf Dauer

EuGH stellt klar: Fünf Jahre Leiharbeit begründen keinen Anspruch auf Festanstellung

Von Sebastian Edinger
Einmal mehr gibt der Europäische Gerichtshof (EuGH) dem deutschen Kapital in arbeitsrechtlichen Fragen Schützenhilfe. So stellten die EU-Richter am Donnerstag klar: Nur weil in der BRD seit 2017 Leiharbeitsverhältnisse auf 18 Monate begrenzt sind, muss Daimler seinen »vorübergehend Beschäftigten« nach fünf Jahren noch längst keine Festanstellung anbieten.Hintergrund des Urteils ist die Klage eines Metallarbeiters, der von 2014 bis 2019 über einen Zeitraum von insges...

Artikel-Länge: 4541 Zeichen

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