Wohl kalkuliert
Im Schatten des Krieges: Polnisches Verfassungsgericht urteilt gegen EU-Menschenrechtscharta
Reinhard Lauterbach, PoznanPolens Verfassungsgericht hat am Donnerstag die Menschenrechtscharta des Europarats für teilweise verfassungswidrig erklärt. Das Urteil betrifft den Artikel 6 der Charta, in dem es um das Recht auf ein zügiges und unparteiisches Gerichtsverfahren unter Leitung »unabhängiger und unparteilicher Richter« geht. Es erging pikanterweise durch eine Kammer, von deren fünf Mitgliedern drei persönlich durch den strittigen Artikel der Charta betroffen sind. Denn die drei Richter sind unter Umständen ins Amt gekommen, die nach dem Wortlaut des Abschnitts Zweifel an ihrer Unabhängigkeit und Unparteilichkeit wecken können: ernannt durch den von der PiS-Regierung geschaffenen Landesjustizrat, in dem durch die Regierung nominierte Mitglieder die Mehrheit haben.
Immanent liegt das Urteil auf der Linie, die das polnische Verfassungsgericht schon im Oktober 2021 in einer Grundsatzentscheidung vorgegeben hatte: internationale Instanzen – dazu gehört sowohl die EU und deren Ge...
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