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»Die Anklage folgt klar der Einzeltäterthese«
Hessen: Verfahren gegen mutmaßlichen »NSU 2.0«-Urheber blendet Fragen zur Rolle der Polizei aus. Gespräch mit Andreas Engelmann
Henning von StoltzenbergDer Prozess gegen den mutmaßlichen Urheber der »NSU 2.0«-Drohschreiben soll an diesem Donnerstag fortgesetzt werden. Er begann am 16. Februar. Was ist Ihr Eindruck nach den Berichten von den ersten Prozesstagen?
Die geben zu erkennen, dass die Befürchtungen eingetroffen sind, die der RAV, die Strafverteidigervereinigungen und die VDJ in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Prozessbeginn geäußert haben. Das Verfahren soll die Einzeltäterthese konsolidieren, die Anklageschrift zeichnet das Bild eines verwirrten Einzeltäters. Damit soll die Sache erledigt werden. Insofern verhält sich die Anklage zu NSU 2.0 nicht unähnlich zum Verfahren gegen den Artikel-Länge: 4016 Zeichen
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