Tricks beim Mindestlohn
Bundeskabinett beschließt Erhöhung der Lohnuntergrenze. FDP setzt Betrugslücke im Gesetz durch
Oliver RastStrich drunter. Die Ampelkoalition beschloss am Mittwoch die Erhöhung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde zum 1. Oktober. Derzeit beträgt die Lohnuntergrenze 9,82 Euro. Das Bundeskabinett hob ferner die Verdienstgrenze für Minijobs von 450 Euro auf monatlich 520 Euro an.
Wenig überraschend: Die Kapitallobby wetterte bereits im Vorfeld gegen ein höheres Mindestentgelt. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) behauptete, die Gesetzesnovelle sei »juristisch angreifbar«. Etwa, weil die Mindestlohnkommission übergangen worden sei. Schade: Das Rechtsgutachten ist unter Verschluss, werde nicht ausgehändigt, teilte e...
Artikel-Länge: 2098 Zeichen
Dieser Beitrag ist gesperrt und nur für Onlineabonnenten lesbar. Die Tageszeitung junge Welt finanziert sich vor allem aus den Aboeinnahmen. Mit einem Onlineabo tragen Sie dazu bei, das Erscheinen der jungen Welt und ihre Unabhängigkeit zu sichern.
Für Unentschlossene gibt es die Tageszeitung junge Welt auch am Kiosk, für 2,00 € wochentags und 2,50 € am Wochenende. Alle belieferten Verkaufsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Vollen Zugriff auf alle Artikel bietet das Onlineabo. Jetzt bestellen unter www.jungewelt.de/abo.
Unverzichtbar! Jetzt junge Welt stärken.
Hilfe bei Einlog-ProblemenAbo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.