In letzter Minute
EU-Gutachten zu Braunkohletagebau in Turow bescheinigt Warschau Rechtsbruch. Staatschefs Fiala und Morawiecki besprechen Einigung
Reinhard LauterbachPolen steht im Streit um die Verlängerung der Genehmigung für die Braunkohlegrube Turow im Grenzgebiet zu Tschechien und Deutschland vor einer klatschenden juristischen Niederlage. Dies ergibt sich aus dem Gutachten, das der Generalanwalt am Gerichtshof der EU, Priit Pikamäe, am Donnerstag in Luxemburg vorstellte.
In dem Dokument heißt es, Polen habe, als es 2020 die ausgelaufene Genehmigung für den Braunkohleabbau im grenznahen Turow in einem internen Verwaltungsakt um sechs Jahre verlängert habe, gegen Unionsrecht verstoßen, weil dieses bei Projekten dieser Größenordnung zwingend eine Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung verlange. Damit habe Polen nicht nur gegen die entsprechende EU-Richtlinie aus dem Jahre 2011 verstoßen, sondern auch gegen das generelle Gebot der »loyalen Zusammenarbeit« zwischen den Mitgliedstaaten. Eine weitere inzwischen in Polen erteilte Betriebsgenehmigung für die Grube bis zum Jahr 2044 war in Luxemburg ...
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