Gegen Zensur
Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Klage von verbotenen kurdischen Medienhäusern
Nick BraunsVor drei Jahren hatte das Bundesinnenministerium den Mezopotamien-Verlag und die Musikproduktions- und Vertriebsfirma MIR Multimedia als angebliche Teilorganisationen der mit einem Betätigungsverbot belegten Arbeiterpartei Kurdistans PKK verboten. An diesem Mittwoch wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage der beiden betroffenen Unternehmen verhandelt.
Der damalige Innenminister Horst Seehofer (CSU) hatte das Verbot damit gerechtfertigt, dass der Geschäftsbetrieb der Medienhäuser »allein der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK dient.« Mit ihrem »wirtschaftlichen Ertrag« seien die Aktionsmöglichkeiten der Partei »nachhaltig gestärkt worden«, hieß es in der Verbotsbegründung. Dass sich mit dem Verlegen von Büchern und CDs so hoher Gewinn erwirtschaften lässt, um da...
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