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»Der Schutz von Kriegsgräbern währt ewig«
Bremen: Skelettfunde auf »Russenfriedhof« erhöhen Druck auf Landesregierung, die dort bauen lassen will. Ein Gespräch mit Ekkehard Lentz
Kristian StemmlerSie wenden sich gegen eine Bebauung des sogenannten Russenfriedhofs im Bremer Stadtteil Oslebshausen. Ein Gutachten der Universität Gießen, an dem der renommierte Völkerrechtler Thilo Marauhn, beteiligt war, hat nun ergeben, dass eine Bebauung wohl völkerrechtswidrig wäre. Hat Sie diese Bewertung überrascht?
Überhaupt nicht. Eine ähnliche Bewertung gab es schon bei einem ersten Gutachten im vergangenen Jahr. Beide Expertisen belegen: Der Schutz von Kriegsgräbern im humanitären Völkerrecht ist zeitlich nicht begrenzt, währt also ewig. Als Kriegsgräberstätte wird ein Ort verstanden, an dem Kriegstote ihre Ruhestätte gefunden haben. Exhumierungen und Umbettungen sind im Grundsatz nicht vorgesehen. Ausnahmen müssen erheblichen Anforderungen genügen. Bremen hat bislang nicht offengelegt, auf welcher Grundlage die aktuell laufenden Exhumierungen stattfinden.
Würde das Areal seinen Status als Kriegsgräberstätte verlieren, wenn die Bremer Landesarchäologie alle ste...
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