Ein bisschen mehr im neuen Jahr
Mindestvergütungen, Betriebsratswahlen, Versicherungsbeiträge: Was ändert sich 2022?
Bernd MüllerDer gesetzliche Mindestlohn ist ein Thema, das den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) auch im neuen Jahr umtreibt. Dessen Vorstandsmitglied Stefan Körzell forderte zum Jahreswechsel eine schnelle Erhöhung auf zwölf Euro. Warte man das übliche Verfahren der Mindestlohnkommission ab, dann »würden wir erst zum Ende des Jahrzehnts auf diesen Betrag kommen«.
Für Körzell ist wichtig, dass der gesetzliche Mindestlohn endlich armutsfest wird. Das wird er aber erst, wenn er eine Höhe erreicht, die 60 Prozent des mittleren Einkommens bei Vollbeschäftigung entspricht. Dafür müsste er aber mindestens auf zwölf Euro steigen, so Körzell. Für viele würde das einen Fortschritt bedeuten. »Mindestens 8,5 Millionen Menschen, meist sind dies Frauen, würden davon profitieren«, sagte er weiter.
Zum 1. Januar stieg der gesetzliche Mindestlohn auf 9,82 Euro pro Stunde und ab dem 1. Juni 2022 soll er auf 10,45 Euro pro Stunde steigen. Damit bleibt er deutlich hinter den Lohnunterg...
Artikel-Länge: 3544 Zeichen
Dieser Beitrag ist gesperrt und nur für Onlineabonnenten lesbar. Die Tageszeitung junge Welt finanziert sich vor allem aus den Aboeinnahmen. Mit einem Onlineabo tragen Sie dazu bei, das Erscheinen der jungen Welt und ihre Unabhängigkeit zu sichern.
Für Unentschlossene gibt es die Tageszeitung junge Welt auch am Kiosk, für 2,00 € wochentags und 2,50 € am Wochenende. Alle belieferten Verkaufsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Vollen Zugriff auf alle Artikel bietet das Onlineabo. Jetzt bestellen unter www.jungewelt.de/abo.
Unverzichtbar! Jetzt junge Welt stärken.
Hilfe bei Einlog-ProblemenAbo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.