»Behinderte werden faktisch ausgegrenzt«
Versäumnisse in der Coronapolitik treffen besonders Schutzbedürfige. Urteil zu Triage macht das deutlich. Ein Gespräch mit Dominik Peter
Gitta DüperthalDas Bundesverfassungsgericht hat den Bundestag aufgefordert, den Umgang mit einer pandemiebedingten Triage gesetzlich zu regeln. Damit gemeint ist, dass Ärztinnen und Ärzte in einer Notlage auswählen müssen, wer zuerst versorgt oder überhaupt gerettet wird. Hintergrund der Klage war die Sorge von Menschen mit Behinderung, nicht ausreichend geschützt zu werden. Was halten Sie von dem Urteil?
Die Karlsruher Entscheidung ist eine Ohrfeige für die Coronapolitik, die die Bundesregierung aus Union und SPD in den vergangenen zwei Jahren zu verantworten hatte. Es spricht Bände, dass schwer- und teilweise schwerstbehinderte Menschen überhaupt erst Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen mussten, um bei der Entscheidung über die Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen nicht benachteiligt zu werden. Es war schon länger klar, dass letztere nicht für alle Behandl...
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