Regeln für Triage
Verfassungsgericht fordert Schutz für Menschen mit Behinderung
Nick BraunsDas Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat den Gesetzgeber mit einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung dazu verpflichtet, »unverzüglich« Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer Triagesituation zu treffen. Aus dem Grundgesetz ergebe sich die Pflicht für den Gesetzgeber, das höchstrangige Rechtsgut Leben zu schützen. Diese habe er verletzt, weil er keine Vorkehrungen getroffen habe, erklärte der erste Senat des BVerfG und verwies dabei auch auf die Behindertenrechtskonvention. Ärzte und Ärztinnen bräuchten rechtlich verbindliche Grundlagen für Entscheidungen, wen sie angesichts pandemiebedingt knapper intensivmedizinischer Ressourcen retten sollen und wen nicht.
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