Hüter des Privateigentums
Berliner Verwaltungsgericht weist Klage von trotzkistischer Partei gegen Geheimdienstbeobachtung ab
Nick BraunsWessen Staat ist der Staat? Und ist Rätedemokratie mit dem Grundgesetz vereinbar? Um solche Fragen drehte sich am Donnerstag ein Prozess vor dem Ersten Senat des Berliner Verwaltungsgerichts. Die trotzkistische Sozialistische Gleichheitspartei (SGP) hatte gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt, weil sie seit 2017 im Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz als »linksextremistisch« geführt und mit geheimdienstlichen Mitteln überwacht wird. Das Gericht unter Vorsitz des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Wilfried Peters wies diese wohl erste Klage einer Partei mit revolutionär-sozialistischem Selbstverständnis gegen ihre Nennung im Verfassungsschutzbericht ab.
Bereits in einer vom Bundesinnenministerium vorgelegten Antwort auf die im Januar 2019 eingereichte Klage waren die positive Bezugnahme der Partei auf Marx, Engels, Lenin und Trotzki, ihre Ablehnung von Militarismus, Nationalismus und der EU sowie das »Streiten für eine egalitäre, demo...
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