Widerrechtliche Speicherpraxis
EuGH-Gutachten erklärt flächendeckende Aufbewahrung von Daten für ungerechtfertigt
Die Vorratsdatenspeicherung in der Bundesrepublik ist rechtswidrig. Ein richterlicher Rechtsgutachter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) stellte am Donnerstag in Luxemburg fest, dass eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telekommunikationsdaten in der Europäischen Union (EU) nur durch eine ernste Bedrohung für die nationale Sicherheit gerechtfertigt wird. Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona verwies auf bereits in der Sache gefällte EuGH-Urteile. Daraus gehe seine Einschätzung bereits hervor. Der Gerichtshof hatte bereits 2014 die bis dahin geltende bundesdeutsche Regelung als unzulässig verworfen.
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