Klassenstaat räumt Kieze
Ausverkauf der Städte: Bundesverwaltungsgericht kippt Vorkaufsrecht von Grundstücken durch Kommunen. Eigentümerlobby jubelt
Oliver RastKlarer Fall, Klassenurteil: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig kippte am Dienstag nachmittag den Milieuschutz in Ballungsräumen, faktisch jedenfalls. Ein Vorkaufsrecht für bebaute Grundstücke durch Kommunen, wie in den Berliner »sozialen Erhaltungsverordnungen« fixiert, dürfte damit passé sein. Die Folgen sind absehbar: »Das Gerichtsurteil wird den Druck auf die Bewohnerschaft in den betroffenen Wohnquartieren erhöhen«, sagte Berlins Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, Sebastian Scheel (Linke), am Mittwoch gegenüber jW. Im Klartext: Geringverdiener und Erwerbslose, die zur Miete wohnen, werden noch stärker an den Stadtrand verdrängt.
Was bedeutet Milieuschutz? Zunächst: Es ist ein rein städtebauliches Instrument, kein aktiver Mieterschutz. Der vorhandene Wohnungsbestand soll gesichert werden – vor Luxussanierungen samt Mietpreistreiberei etwa. Immerhin, aber auch nicht mehr. Zum Fall selbst: Geklagt hatte eine Immobilienfirma, die ein G...
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