»Ziviler Ungehorsam soll Denkprozess anregen«
Kriegsgegnerin wegen Beteiligung an Protestaktion auf Truppenübungsplatz vor Gericht. Ein Gespräch mit Katja Tempel
Gitta DüperthalDas Amtsgericht Bonn verhandelte am Montag erstmals über die Besetzung des Gefechtsübungszentrums Heer (GÜZ) in der Altmark durch 20 Kriegsgegnerinnen und -gegner im Sommer 2020. Die Bundeswehr hatte Bußgelder in Höhe von 200 bis 500 Euro erwirkt, dem widersprachen 15 Betroffene. An diesem Donnerstag stehen auch Sie deswegen vor Gericht, ist der Protest solch einen persönlichen Aufwand wert?
Auf jeden Fall. Würden wir einen Bußgeldbescheid in Höhe von 200 Euro einfach zahlen, wirkte das wie ein Einverständnis. Wie meine Mitstreiterinnen und Mitstreiter will auch ich verdeutlichen, dass wir dieses Bußgeld nicht akzeptieren.
Ist Ihr Widerspruch also ein politisches Statement?
Ja. Über das Geschehen sowie darüber, dass man unsere Aktion für strafbar hält, darf nicht der Mantel des Schweigens gebreitet werden. Wir bezahlen keine Anwälte, sondern verteidigen uns vor Gericht selbst. Das hat mit Selbstermächtigung zu tun. Die Verhandlung ist öffentlich. Durch Öffen...
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