Sieg für Polisario
Europäischer Gerichtshof erklärt EU-Fischerei- und -Handelsverträge mit Marokko erneut für ungültig
Jörg TiedjenDas Urteil lässt an Eindeutigkeit nichts zu wünschen übrig: Am Mittwoch entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, dass zwischen Marokko und der EU bestehende Handels- und Fischereiverträge null und nichtig sind, da sie auch die Westsahara einschließen. Diese ist nach internationalem Recht aber kein Teil des nordafrikanischen Königreichs, sondern ein »nichtautonomes Gebiet«, dessen Einwohner, die Sahrauis, ein Recht auf Selbstbestimmung haben. Das wurde ihnen bislang nicht gewährt, da ihr Land illegal von Marokko besetzt ist.
Es ist bereits das dritte Mal, dass der EuGH in dieser Sache eine Entscheidung fällte. Schon 2016 und 2018 hatte der Gerichtshof entsprechende Abkommen für nichtig erklärt. Statt sich aber an die Anweisung des Gerichts zu halten und bei der Abfassung neuer Verträge auch die Befreiungsfront Polisario zu konsultieren, die von der UNO und nicht zuletzt auch vom EuGH ausdrücklich als Vertretung der Sahrauis anerkannt wird,...
Artikel-Länge: 4030 Zeichen
Dieser Beitrag ist gesperrt und nur für Onlineabonnenten lesbar. Die Tageszeitung junge Welt finanziert sich vor allem aus den Aboeinnahmen. Mit einem Onlineabo tragen Sie dazu bei, das Erscheinen der jungen Welt und ihre Unabhängigkeit zu sichern.
Für Unentschlossene gibt es die Tageszeitung junge Welt auch am Kiosk, für 1,90 € wochentags und 2,30 € am Wochenende. Alle belieferten Verkaufsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Vollen Zugriff auf alle Artikel bietet das Onlineabo. Jetzt bestellen unter www.jungewelt.de/abo.
Unverzichtbar! Jetzt junge Welt stärken.
Hilfe bei Einlog-ProblemenAbo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.