Lächerlich gering
Gastkommentar
Andreas AustErste Zeitungen berichten über die geplante Anpassung der Hartz-IV-Regelsätze zum 1. Januar 2022. Danach soll die Leistung, die das menschenwürdige Existenzminimum absichern soll, für Kinder unter 14 Jahren um zwei Euro und um drei Euro für Jugendliche und Erwachsene erhöht werden. 449 Euro sollen nach dieser Planung einem allein lebenden Erwachsenen 2022 im Monat zum Leben reichen. Diese Fortschreibung ist lächerlich gering. In der Tat bedeutet die geplante Anpassung, dass die betroffenen Leistungsberechtigten preisbereinigt sogar noch weniger zur Verfügung haben als heute.
Die Anpassung des Regelbedarfs um zwei bzw. drei Euro bedeutet eine Anpassung um weniger als ein Prozent. Gleichzeitig liegt die Inflation aktuell deutlich höher. Das Statistische...
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