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Angeordnete Trennung von Familien
Spiegel online zitierte am Donnerstag aus einem Schreiben der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) an afghanische Mitarbeiter, in dem diesen im Falle der Evakuierung aus Kabul mitgeteilt wird, ihre erwachsene Söhne und auch Eltern im Land zurücklassen zu müssen. Die Ortskräfte seien zudem »massiv unter Druck gesetzt« worden, »nicht mit Medien über ihre Lage zu sprechen«. In dem Schreiben heißt es:
Personen, die einen gültigen GIZ-Arbeitsvertrag haben oder in den vergangenen zwei Jahren hatten, können sich für eine Evakuierung registrieren. (…) Bitte nehmen Sie folgende Regel zur Kenntnis: Mit Ihnen gehen kann die sogenannte Kernfamilie, das bedeutet ein Partner (Ehemann/Ehefrau) und Kinder unter 18 Jahren. Zusätzlich werden unverheiratete Töchter über 18 Jahren ebenfalls zur Kernfamilie gezählt. (…) In der gegenwärtigen Krisensituation können leider keine Ausnahmen von dieser Regel gemacht werden.
196 Personen und 24 Organisationen...
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