Neues Wahlrecht kommt
Verfassungsgericht lehnt Antrag gegen geplante Gesetzesnovelle vorerst ab
Kristian StemmlerDer Versuch der Oppositionsparteien im Bundestag, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, die im Herbst 2020 beschlossene Wahlrechtsnovelle noch vor der Bundestagswahl zu stoppen, ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der drei Fraktionen gegen die von den Unionsparteien und der SPD durchgesetzte Neuregelung der Sitzverteilung abgelehnt, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das heißt allerdings nicht, dass die Neuregelung auch verfassungsgemäß ist. Über diese Fragen will das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.
Die beschlossene Änderung des Wahlrechts soll dazu dienen, den Bundestag zu verkleinern. Alle Parteien sind sich seit langem einig, dass das Parlament – mit 709 Abgeordneten derzeit das zweitgrößte der Welt hinter dem Nationalen Volkskongress Chinas mit knapp 3.000 Delegierten – schon jetzt zu aufgebläht ist. Bezeichnend ist jedoch, dass sich kaum Stimmen finden, die auf eines hinweisen: Bei me...
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