»Man hat uns ins offene Messer laufen lassen«
DKP und Bundestagswahl: Debatte über Vorgehen des Bundeswahlleiters geht weiter. Ein Gespräch mit Patrik Köbele
Nico PoppDas Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidung des Bundeswahlausschusses vom 8. Juli aufgehoben; die DKP kann an der Bundestagswahl teilnehmen. Hat Sie die eindeutige Entscheidung zugunsten der Partei überrascht?
Nur ein wenig. Für uns hat sich das rechtlich schon so dargestellt, dass dieses Konstrukt, das der Bundeswahlleiter angeboten hat, nämlich einen verspätet eingereichten zu einem nicht eingereichten Rechenschaftsbericht zu machen, eine Rechtsbeugung ist. Das sah das Verfassungsgericht offenbar auch so. Überrascht hat mich, dass das Gericht, das ja nicht als kommunistenfreundlich oder regierungskritisch bekannt ist, dann doch so konsequent war.
Was ja dafür spricht, dass die Rechtsauslegung durch den Bundeswahlausschuss und die Bundestagsverwaltung völlig unhaltbar war.
Gerichte haben in dieser Gesellschaft einen Doppelcharakter. Sie sollen Eigentums- und Herrschaftsverhältnisse erhalten und absichern und zugleich Auswüchse eindämmen. Und hier w...
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