Verfassungsgericht weist Angriff auf DKP zurück
In seiner Entscheidung vom Dienstag ist das Bundesverfassungsgericht der Nichtanerkennungsbeschwerde der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) vollumfänglich gefolgt. Dazu erklärte ihr Vorsitzender Patrik Köbele:
»Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Versuch, die Existenz der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) mit bürokratischen Mitteln zu gefährden und ihr die Kandidatur bei den Bundestagswahlen zu verbieten, zurückgewiesen.
Die Begründung ist eine schallende Ohrfeige für den Bundeswahlleiter und bestätigt außerdem, dass die DKP eine aktive politische Partei ist, so wird zum Beispiel auf die Kundgebung der DKP zum 80. Jahrestag des Überfalls auf die Sowjetunion verwiesen.
Dieser Beschluss ist nicht nur das Ergebnis unserer juristischen und politischen Argumentation, sondern vor allem ein Ergebnis der großen nationalen wie internationalen Solidarität, die wir erfahren haben. Wir bedanken uns dafür von ganzem Herzen! Dieses Beispiel zeigt, wie wich...
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