Kommunisten erringen Wahlsieg
Verfassungsgericht kippt Entscheidung des Bundeswahlausschusses. DKP kann im September an Bundestagswahl teilnehmen
Nico PoppDie Deutsche Kommunistische Partei (DKP) kann an der Bundestagswahl im September teilnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat die anderslautende Entscheidung des Bundeswahlausschusses, der die Partei nicht als solche anerkannt und in der Folge nicht zur Wahl zugelassen hatte, vollumfänglich aufgehoben. Das geht aus der Abschrift des Beschlusses des Zweiten Senats vom 22. Juli hervor, die der anwaltlichen Vertretung der DKP am Dienstag zugestellt wurde und jW vorliegt.
Der Bundeswahlausschuss hatte am 8. Juli mit einer Mehrheit von zehn zu eins entschieden, dass die 1968 gegründete kommunistische Partei »als Partei nicht anerkannt« wird, da sie sechs Jahre lang keinen Rechenschaftsbericht bei der Bundestagsverwaltung eingereicht habe, der den Mindestanforderungen genüge. Laut Parteiengesetz verliert eine Partei unter anderem dann die Parteieigenschaft, wenn sie sechs Jahre lang keinen Rechenschaftsbericht einreicht. Die von der DKP bis einschließlich für da...
Artikel-Länge: 4191 Zeichen
Dieser Beitrag ist gesperrt und nur für Onlineabonnenten lesbar. Die Tageszeitung junge Welt finanziert sich vor allem aus den Aboeinnahmen. Mit einem Onlineabo tragen Sie dazu bei, das Erscheinen der jungen Welt und ihre Unabhängigkeit zu sichern.
Für Unentschlossene gibt es die Tageszeitung junge Welt auch am Kiosk, für 2,00 € wochentags und 2,50 € am Wochenende. Alle belieferten Verkaufsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Vollen Zugriff auf alle Artikel bietet das Onlineabo. Jetzt bestellen unter www.jungewelt.de/abo.
Unverzichtbar! Jetzt junge Welt stärken.
Hilfe bei Einlog-ProblemenAbo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.