»›Vorwürfe‹ sind an Absurdität kaum zu überbieten«
Inlandsgeheimdienst umschifft Verbot zur Nennung des Hans-Litten-Archivs im Verfassungsschutzbericht. Ein Gespräch mit Rolf Meier
Kristian StemmlerIm kürzlich präsentierten Verfassungsschutzbericht 2020 wird das Hans-Litten-Archiv, kurz HLA, – wie auch junge Welt – erneut erwähnt, obwohl das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg dem Verfassungsschutz verboten hatte, es als »extremistische Gruppierung« zu bezeichnen. Wie ist das möglich?
Der sogenannte Verfassungsschutz, kurz VS, hat sich mal wieder von seiner kreativen Seite gezeigt und für uns kurzerhand die Kategorie »extremistische Struktur, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt« erfunden. Damit umschifft der Geheimdienst das Gerichtsurteil und kann unsere Arbeit erneut verunglimpfen.
Worin sieht der Inlandsgeheimdienst denn die Verfassungsfeindlichkeit Ihres Vereins?
Die »Vorwürfe« sind an Absurdität kaum zu überbieten. Der Verfassungsschutz behauptet, das HLA handele für die Rote Hilfe, kurz RH, »indem es sie nachdrücklich in ihren verfassungsfeindlichen Bestrebungen unterstützt«. Abgesehen von der Frage, was genau die verfassungsfeindliche...
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