Durchmarsch des Staatstrojaners
Überwachung per »Schadstoffsoftware«: Regierungskoalition beschließt neue Abhörgesetze für Geheimdienste und Bundespolizei
Matthias MonroyDeutsche Geheimdienste greifen künftig mit Spionagesoftware auf private Computer oder Telefone zu. Sie dürfen dabei nicht nur die laufende, sondern auch die »ruhende« Kommunikation abhören, mithin Daten, die auf den Geräten gespeichert sind, auslesen. Das hat der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen. Zur Abstimmung stand die »Anpassung des Verfassungsschutzrechts«, die die »Aufklärung schwerer Bedrohungen für unseren demokratischen Rechtsstaat« erleichtern soll.
Das Gesetz regelt unter anderem die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (»Quellen-TKÜ«). Gemeint sind Trojanerprogramme, die für unterschiedliche Zwecke genutzt werden können. In der Vollversion ermöglichen sie das Auslesen der gesamten Festplatte oder des Speicherchips eines Zielgerätes. In der Strafprozessordnung wird dies als »Onlinedurchsuchung« bezeichnet, die Maßnahme wird – soweit bekannt – bisher nur äußerst selten eingesetzt und ist auch nur...
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