»›Beweismittel‹ dafür sind mehr als dünn«
Anklage gegen Antifaschisten wegen Angriffen auf Neonazis. Verdacht einer »kriminellen Organisation«. Ein Gespräch mit Björn Elberling
Henning von StoltzenbergDie Antifaschistin Lina E. befindet sich seit Monaten in Untersuchungshaft. Nun hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen sie und drei weitere Personen erhoben. Was werfen die Verfolgungsbehörden ihnen vor?
Die Bundesanwaltschaft wirft unserer Mandantin und den anderen Angeklagten vor, in verschiedener Form an Angriffen auf Neonazis beteiligt gewesen zu sein. Außerdem seien sie, so die Anklage, Mitglieder in einer »kriminellen Vereinigung« – wobei die Anklage neben der Behauptung ihrer Existenz nur sehr wenig zu dieser angeblichen Vereinigung mitzuteilen hat.
Warum wird in diesem Fall von der Bundesanwaltschaft nach Paragraph 129, also einer kriminellen Vereinigung, ermittelt? Da sind doch ziemlich schwere Geschütze.
Paragraph 129 StGB wird schon seit jeher als Ausspähungs- und Einschüchterungsparagraph gegen eine auch militant agierende linke Bewegung eingesetzt. Der politische Charakter der Verfolgung nach diesem Paragraphen zeigt sich besonders in unserem ...
Artikel-Länge: 4104 Zeichen
Dieser Beitrag ist gesperrt und nur für Onlineabonnenten lesbar. Die Tageszeitung junge Welt finanziert sich vor allem aus den Aboeinnahmen. Mit einem Onlineabo tragen Sie dazu bei, das Erscheinen der jungen Welt und ihre Unabhängigkeit zu sichern.
Für Unentschlossene gibt es die Tageszeitung junge Welt auch am Kiosk, für 2,00 € wochentags und 2,50 € am Wochenende. Alle belieferten Verkaufsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Vollen Zugriff auf alle Artikel bietet das Onlineabo. Jetzt bestellen unter www.jungewelt.de/abo.
Unverzichtbar! Jetzt junge Welt stärken.
Hilfe bei Einlog-ProblemenAbo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.