Streik verboten
Indien: Oberstes Gericht verweigert Staatsbeschäftigten das Recht auf wirkungsvollste Kampfmaßnahme
Thomas BergerWer im öffentlichen Dienst steht, muß in Indien künftig auf das ihm nach zustehende Streikrecht verzichten. Auch wenn die indische Regierung die einschlägigen internationalen Festlegungen unterschrieben und auch ratifiziert hat, darf längst nicht jeder Beschäftigte streiken. Regierungsangestellte sind nach dem jüngsten Urteil einer Kammer des Obersten Gerichthofes (Supreme Court) ausdrücklich davon ausgenommen. Das betrifft in Indien nicht nur die Beamten, sondern auch Angestellte und Arbeiter der zahlreichen staatseigenen Betriebe. Der Richterspruch hat sowohl Zustimmung als auch heftige Kritik erfahren, wobei letztere überwiegt. Vor allem, mahnt unter anderem das renommierte Politikmagazins Frontline in einem kritischen Beitrag, sei es gar nicht nötig, ein solch weitreichendes Urteil zu fällen. Der Fall, über den die Richter M. B. Shah und A. R. Lakshmanan zu entscheiden hatten, betraf nur einen konkreten Vorfall im südlichen Unionsstaat Tamil Nadu und...
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