Piraterie gerade nicht
Belarus hat Recht auf nationalen Luftraum geltend gemacht: Zur Landung der Ryanair-Maschine in Minsk
Reinhard LauterbachWer sich noch an die Zeiten vor 1989 erinnert, der weiß, dass jenen, die aus Westberlin in Richtung BRD reisen und es nicht mit den DDR-Behörden zu tun bekommen wollten, der Luftweg offenstand. Drei Luftkorridore in Richtung Hamburg, Hannover und Frankfurt am Main verbanden die damals unter Besatzungsregime stehende Stadt mit dem Bundesgebiet. Aber: Die Existenz dieser Korridore beruhte auf den Sonderrechten der Alliierten, nicht auf dem allgemeinen Recht der internationalen Luftfahrt.
Was am Sonntag am Himmel über Belarus passiert ist, ist hiermit eben nicht zu vergleichen. Es gibt keinen exterritorialen Luftkorridor zwischen »einem EU-Land und einem anderen«, wie es EU-Ratspräsident Charles Michel darstellte, um die Aktion der belarussischen Behörden zu skandalisieren. Es herrscht das weltweit anerkannte Prinzip der Aufteilung des Luftraums in nationale Tortenstücke, die den Grenzen der darunterliegenden Staaten entsprechen. Die Benutzung fremder Lufträ...
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