Anordnung zur Zensur
Seit Anfang Mai verbietet Ankara, Einsatzkräfte zu filmen. Anstieg von Polizeigewalt befürchtet
Nick BraunsDer türkische Staat wurde Anfang des Monats vom Verfassungsgerichtshof zur Zahlung von 40.500 Lira (ca. 4.000 Euro) Schmerzensgeld an eine Demonstrantin verurteilt, die im März 2014 von Polizisten misshandelt worden war. Sadiye Dilan Dogan hatte sich an einer Protestaktion anlässlich des Todes des 15jährigen Berkin Elvan infolge von Polizeigewalt in Istanbul beteiligt. Dabei wurde sie von Polizisten getreten und geschlagen. Schließlich war offenbar mit Absicht ein gepanzertes Einsatzfahrzeug über den Fuß der am Boden liegenden Frau gefahren. All das wurde von anderen Demonstranten mit Mobiltelefonen dokumentiert. Aufgrund dieser Aufnahmen sah das Gericht einen Verstoß gegen das in Artikel 15 der Verfassung enthaltene Verbot von Folter vorliegen.
Bereits jetzt sind solche Urteile die absolute Ausnahme – und aufgrund eines neuen Dekrets der Generaldirektion für Sicherheit ist es inzwischen nahezu unmöglich, legal Bild- oder Tonmaterial zur Dokumentierung wi...
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