Aktenschwund im Kanzleramt
Strafverfahren gegen Kohl von der Bonner Staatsanwaltschaft wegen der »Bundeslöschtage« eingestellt
Ulla JelpkeAltbundeskanzler Helmut Kohl (CDU) kann mit der Bonner Staatsanwaltschaft zufrieden sein. Erst wurde das Strafverfahren gegen ihn wegen der CDU-Spendenaffäre aufgrund angeblich »geringer Schuld« gegen eine Geldauflage von 300000 DM gestoppt. Jetzt hat die Bonner Staatsanwaltschaft auch die Ermittlungen wegen Aktenvernichtungen und Datenlöschungen im Kanzleramt vor dem Regierungswechsel Kohl/Schröder eingestellt. Damit bleiben die unter der Bezeichnung »Bundeslöschtage« bekannt gewordenen und von dem früheren Bundestagsvizepräsidenten Burkhard Hirsch (FDP) aufgedeckten Vorgänge aus den letzten Tagen der Kanzlerschaft Kohls ohne strafrechtliche Ahndung.
Ein Anlaß für einen öffentlichen Triumph über seinen alten Widersacher Burkhard Hirsch, wie ihn Helmut Kohl in den letzten Tagen über die Medien zelebriert hat, besteht aber in keiner Weise. Denn es bleibt eine unbestreitbare Tatsache, daß elektronische Daten in erheblichem Umfang im Kanzleramt nach der ...
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