Was vom Skandal bleibt: Rückblick auf den Bremer BAMF-Prozess
Leandra HankeDer Prozess um den angeblichen Asylskandal im improvisierten Gerichtsaal im Konzerthaus in Bremen war teils ein absurdes Schauspiel. Bei der Richterin sorgten die Ereignisse für Kopfschütteln, ihrer Einschätzung nach hätte das Verfahren vor das Amtsgericht gehört. Nach zwei Prozesstagen lehnte das Landgericht eine Hauptverhandlung wegen fehlenden Tatverdachts ab. Von den schweren Vorwürfen gegen die ehemalige Leiterin der Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Ulrike Bremermann, und einen mitangeklagten Rechtsanwalt aus Niedersachsen blieb nicht viel übrig. Gegen eine Geldauflage von 10.000 Euro und 5.000 Euro einigten sich die Staatsanwaltschaft und das Gericht darauf, das Verfahren einzustellen.
Im kollektiven Gedächtnis bleibt weniger die Verurteilung für die geringfügigen Straftaten, sondern der große »BAMF-Skandal« und die angeblich massenhafte Fälschung von Asylbescheiden durch die Bremer Behörde. Im Frühjahr 2018 hatte die ...
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