Klimaschutzgesetz reicht nicht aus
Bundesverfassungsgericht: Regelungen zur Emissionsbegrenzung teils verfassungswidrig
Bernd MüllerDas deutsche Klimaschutzgesetz ist teilweise verfassungswidrig, hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag entschieden. Das Gericht verpflichtet den Gesetzgeber, bis Ende kommenden Jahres zu regeln, wie der Ausstoß von Treibhausgasen nach 2030 vermindert werden soll. Geklagt hatte ein Bündnis aus Umweltorganisationen und vielen Einzelpersonen.
Das Urteil stieß auf breite Zustimmung. Es sei ein Durchbruch, erklärten Felix Ekardt und die Juristin Franziska Heß, welche die Klage vertreten hatten. »Erstmals hat eine Umweltklage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg«, sagten sie. Die Politik werde deutlich nachbessern und schärfere Ziele festsetzen müssen. Sie habe zwar Spielräume für ihre Entscheidungen; aber die physischen Grundlagen menschlicher Existenz dürften dabei nicht aufs Spiel gesetzt werden. Genau das passiere aber, wenn die Klimapolitik so bl...
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