Massaker bleibt ungesühnt
NATO-Bombardement in Kundus: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte schmettert Klage ab. Exverteidigungsminister Jung begrüßt Urteil
Markus BernhardtDie vom deutschen Bundeswehr-Oberst Georg Klein in der Nacht zum 4. September 2009 angeordnete Bombardierung zweier Tanklaster im afghanischen Kundus bleibt endgültig ungesühnt. Bei dem NATO-Luftangriff waren rund 100 Menschen ums Leben gekommen. Am Dienstag wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg die Klage des afghanischen Familienvaters Abdul Hanan, der bei dem Angriff zwei seiner Söhne verloren hatte, gegen Deutschland ab. Hanan hatte der Bundesrepublik Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vorgeworfen, da er die Ermittlungen und Entscheidungen der Bundesanwaltschaft für unzureichend hielt und diese dazu geführt hatten, dass das Ermittlungsverfahren in Deutschland 2010 voreilig beendet wurde. Daraufhin war Hanan 2016 mit Unterstützung der Menschenrechtsorganisation »European Center for Constitutional and Human Rights« (ECCHR) vor den EGMR gezogen.
Sowohl die deutsche Friedensbewegung als auch der Kläger...
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