»Das zeigt die Schwäche des Systems«
BGH-Prozess gegen Rüstungsfirma Heckler & Koch wegen falscher »Endverbleibserklärungen« zu Exporten nach Mexiko. Ein Gespräch mit Holger Rothbauer
Gitta DüperthalAm Donnerstag verhandelte der Bundesgerichtshof, BGH, in Karlsruhe die Revision im Fall illegaler Rüstungsexporte von Heckler & Koch nach Mexiko. Ein Urteil ist am 11. März zu erwarten. Ist in dem Fall eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Rüstungskonzerns gegeben?
Nein. In Deutschland gibt es kein Unternehmensstrafrecht wie in anderen Ländern. Nur einzelne Personen können bestraft werden. Aber dass eine Sachbearbeiterin und ein Vertriebsleiter verurteilt wurden, reicht aus: Die Firma Heckler & Koch, Nebenbeteiligte im Prozess, muss ihren ganzen Erlös aus dem illegalen Geschäft abgeben, der Bruttoumsatz in Höhe von 3,7 Millionen Euro wurde eingezogen. Heckler & Koch hatte dagegen Revision eingelegt. Dieses wichtige Thema wurde beim BGH diskutiert, der Senatsvorsitzende Jürgen Schäfer hatte diese Fragestellung aufgemacht. Ein Konzernvertreter argumentierte, doch »nur« 400.000 Euro Gewinn gemacht zu haben, da könne man doch nicht einfach 3,...
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