Gericht für Abschiebestopp
Verwaltungsgericht Baden-Württemberg: »Rückführungen« nach Afghanistan menschenrechtswidrig
Ulla JelpkeWährend das bayerische Innenministerium für nächste Woche einen Abschiebeflug nach Afghanistan plant und bereits mehrere Asylsuchende, deren Anträge abgelehnt wurden, in Abschiebehaft genommen hat, hält der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof sogenannte Rückführungen in das Bürgerkriegsland gegenwärtig für menschenrechtswidrig. In einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung distanziert sich das Gericht ausdrücklich von seiner bisherigen Rechtsprechung.
Mitglieder des Bayerischen Flüchtlingsrates wiesen am Donnerstag darauf hin, dass von dem vorgesehenen Abschiebeflug aus München auch Afghanen betroffen seien, die sich in Deutschland bestens integriert hätten und nicht straffällig geworden seien. Sie verwiesen etwa auf den 22jährigen Hasib A., der seit sieben Jahren in Deutschland lebt, die Schule besuchte, im Fußballverein ist und im Wertstoffhof sowie in der Gastronomie arbeitete. Demnächst wollte er eine Ausbildung beginnen. In Afghanistan ...
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