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Sonntagsruhe, basta!
Leipzig: Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Arbeit an werkfreien Tagen – Verdi hatte gegen Amazon und das Land NRW geklagt
Oliver RastRuhezeiten an Sonntagen – für Bosse ein Problem, wenn die Mehrwertmaschine stillsteht. Ihr kühnster Wunsch ist klar: eine Siebentagewoche, rotieren wie im Hamsterrad. Es überrascht nicht, dass der Onlineriese Amazon mit seinen Logistikfabriken da an vorderster Front steht. Nur: Ganz so einfach lässt sich eine Rund-um-die-Uhr-Auspressung der Arbeitskraft nicht realisieren. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig verhandelte am Mittwoch über zulässige oder eben nicht zulässige Sonntagsschichten. Dem Richterspruch wird eine »grundsätzliche Bedeutung« beigemessen. Bis jW-Redaktionsschluss lag eine Entscheidung des BVerwG-Senats einer Gerichtssprecherin zufolge nicht vor.
Zum konkreten Fall: Amazon wollte im Versandzentrum in Rheinberg bei Duisburg an zwei Adventssonntagen jeweils 800 Beschäftigte zu Extraschichten verpflichten. 2015 war das. Die zuständige Behörde des Landesarbeitsministeriums von Nordrhein-Westfalen (NRW) hatte dies per Sondergenehmi...
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