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»Anzahl der Durchführenden nimmt weiter ab«
Gießener Ärztin zieht wegen »Werbens« für Schwangerschaftsabbruch vor das Bundesverfassungsgericht. Ein Gespräch mit Kristina Hänel
Gitta DüperthalDamit der Strafrechtsparagraph 219 a, das Verbot angeblicher »Werbung« für Schwangerschaftsabbrüche, abgeschafft wird, legen Sie jetzt Verfassungsbeschwerde ein. Sind Sie zuversichtlich, auch Erfolg zu haben?
Ja, mit einer starken Frauenbewegung an meiner Seite, die das durchsetzen will, muss es möglich sein, diese altertümlich anmutende Regelung endlich zu kippen. Oder sie zu verändern, damit fachliche ärztliche Informationen wieder möglich sind. Man hätte den Paragraphen ja schon 2019 in der Weise reformieren können, was aber nicht der Fall war. Nach der Gesetzeslage konnten die Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main in der vergangenen Woche gar nicht anders, als die Revision abzulehnen und mich zu verurteilen, so dass ich medizinische Informationen zum Abbruch nun von meiner Webseite nehmen musste. Sie hatten keine andere Wahl.
Welche Motive stecken dahinter, dass so ein Gesetz noch immer aufrechterhalten wird?
Deutschland ist zwar ein säkularer S...
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